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2. Standardversicherungen im Firmengeschäft
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die auf gesetzlichen
Bestimmungen beruhende Haftpflicht für Personen- und Sachschäden.
Transportversicherungen
Unter den Oberbegriff Transportversicherung fallen Sparten wie
die Schiffskasko-, die Landkasko-, die Waren-, die Valoren-, die
Reisegepäck- und die Verkehrshaftungsversicherung. Versichert
werden hier einerseits die Eigentümer gegen die Risiken und Gefahren
von Verlust oder Beschädigung ihrer Sachwerte, und andererseits die
Transportunternehmer für ihre vertragliche Haftung aus Transportschäden.
Sachversicherungen
Als Sachversicherungen bezeichnet man die Feuer- und die Betriebsunter-
brechungsversicherung. Diese schützen den Eigentümer von Immobilien
oder Mobilien vor den Folgen von Feuer und Elementarereignissen sowie
vor den Konsequenzen von Betriebsunterbrechungen im eigenen Betrieb.
Motorfahrzeugversicherungen
Der Begriff Motorfahrzeugversicherungen umfasst einerseits die
obligatorische Haftpflichtversicherung des Halters mit direktem
Forderungsrecht des Geschädigten nach SVG (Strassenverkehrsgesetz)
und andererseits die fakultative Versicherung des Fahrzeuges in der
Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung.
Die Personenversicherungen
Personenversicherungen wie die berufliche Vorsorge BVG, die Kollektiv-
Krankentaggeldversicherung, die obligatorische Unfallversicherung UVG und
die Unfall-Ergänzungsversicherung werden entweder durch uns oder über
spezialisierte Partnerfirmen angeboten.
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