Standardversicherungen im Firmengeschäft

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht einer Firma für Schadenersatzansprüche Dritter aus Personen- oder Sachschäden. In der Regel handelt es sich dabei um ausservertragliche Ansprüche, die gegenüber einer Firma für Personen- und Sachschäden erhoben werden. Bei Bedarf können auch branchenspezifische Zusatzdeckungen mitversichert werden.

Transportversicherungen

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die von Literatur und Doktrin unter dem Oberbegriff Transportversicherungen zusammengefasst werden. Dazu gehören:

  • Die Versicherung der Transportmittel, wozu in den meisten Ländern die Schiffskaskoversicherung (See- und Flusskasko) sowie die Landkaskoversicherung (Rollmaterial) gehören. Zu dieser Kategorie wird auch die Containerkaskoversicherung gezählt.
  • Die Versicherung der Güter während des Transports. Man bezeichnet diese Versicherung auch als Güterversicherung. Die Güterversicherung umfasst wiederum mehrere Sparten:
  • Die Warenversicherung, d.h. die Versicherung von Handels- und Industriegütern
  • Die Valorenversicherung: Als Valoren gelten unter anderem Wertpapiere aller Art, Banknoten, Gold, Silber, unverarbeitete Edelmetalle, etc. Hingegen werden Schmucksachen von der Valorenversicherung ausgenommen.
  • Die Reisegepäck- und Reiselagerversicherung. Als Reiselager bezeichnet man Musterkollektionen von Handelsreisenden.
  • Die Verkehrshaftungsversicherung (siehe Spezialversicherungen).

Die Warenversicherung

Die grösste Bedeutung hat für das Industrie-, Handels- und Speditionsgewerbe die Warenversicherung, die zur Absicherung der Transportrisiken angeboten wird.
Folgende Deckungen werden unterschieden:

  • Die eingeschränkte Versicherung: Nur die aufgeführten qualifizierten Unfälle sind versichert.
  • Die Versicherung gegen alle Risiken (all risks): Es gilt das Prinzip der Universaldeckung, d.h. alle Risiken und Schäden sind grundsätzlich versichert. Es gilt aber zu beachten, dass auch bei der Universaldeckung die allgemeinen Ausschlüsse Anwendung finden.

Sachversicherungen

  • Die Feuerversicherung
    Die Feuerversicherung schützt den Eigentümer von Immobilien oder Mobilien vor den Risiken Feuer, Wasserleitungsbruch, Einbruchdiebstahl und bestimmte Elementarereignisse.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)
    Die BU-Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen von Betriebsunterbrechungen als Folge eines versicherten Sachschadens, wie z.B. eines Feuers, für entgangenen Gewinn oder Mehrkosten.
    Es gibt diesbezüglich verschiedene Modelle.

Die Motorfahrzeugversicherungen

  • Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Versichert sind der Halter und die Personen, für die er nach der Strassenverkehrsordnung verantwortlich ist. Die Haftpflichtversicherung umfasst die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten.
  • Motorfahrzeugkaskoversicherung In der Kaskoversicherung werden zwei Deckungen angeboten:
  • Teilkaskoversicherung Gedeckt sind Schäden wie z.B. Feuerschäden, Diebstahl, Elementarschäden, Glasschäden, Vandalenschäden, Kollisionsschäden mit Fussgängern oder Tieren, Marderschäden, etc. Die Teilkaskoversicherung deckt jedoch keine Verluste oder Beschädigungen, welche durch den Versicherungsnehmer oder den Lenker selber verursacht wurden, wie z.B. Kollisionsschäden.
  • Vollkaskoversicherung Die Vollkaskoversicherung deckt im Unterschied zur Teilkaskoversicherung auch Schäden, welche durch den Versicherungsnehmer oder den Lenker verursacht werden.